Mittwoch, 10. Februar 2016

Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Minden

"Minden/Blomberg. Das Verwaltungsgericht Minden hält die Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen grundsätzlich für rechtmäßig, sieht Kreise und kreisfreie Städte aber in der Pflicht, den „Kanal-TÜV" auch durchzusetzen. (...)

Zwei Klagen von Hausbesitzern wies das Verwaltungsgericht ab, ein Kläger hatte jedoch Erfolg. Dieser Hausbesitzer aus Blomberg hatte sich dem „Kanal-TÜV" grundsätzlich verweigert. Die Abwasserwerke drohten darauf ein Ordnungsgeld von 500 Euro an, wenn er nicht seine Abwasserleitungen von Experten auf Dichtigkeit prüfen ließe. Der Eigentümer zog dagegen vor Gericht und die Verwaltungsrichter gaben dem Kanal-Rebellen nun Recht.
Ihre Begründung: Zuständig für die Durchsetzung der Dichtheitsprüfung seien nicht die Abwasserwerke der Stadt Blomberg, sondern die unteren Umweltbehörden, also die Kreise und kreisfreien Städte. (...)

Die Richter prüften nicht Sinn oder Unsinn, sondern die Rechtmäßigkeit der Satzungen – und fanden sie in Ordnung.(...) "
(19.07.2018)

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