Freitag, 1. März 2013

FAKTEN zum Kanal-TÜV---NRW sagt NEIN ---WIR geben NICHT auf!---Unsere wichtigsten BEWEISE----

Bitte verbreitet diesen Text.
Die Empörung vieler Menschen ist unsere einzige Chance dieses Unrecht zu stoppen!

NRW sagt NEIN zum Kanal-TÜV-WIR geben NICHT auf!


Die Landesregierung hat am 27.02.2013 das Gesetz zum Kanal-TÜV verabschiedet.

Für die Bewohner der Wasserschutzgebiete gilt leider die Pflicht zum Kanal-TÜV, wobei den Kommunen durch die Rechtsverordnung SüwVO Abw. vom 17.10.2013 aber ein bürgerfreundlicher Ausweg gelassen wurde. (s.Rechtliche Schritte).
Für die Bürger außerhalb der WSG gibt's leider keine Entwarnung, denn diese können jederzeit erweitert werden.

Es ist also schlecht gelaufen, denn die Kommunen werden nun wohl gezielt von der Kanallobby beeinflusst und obwohl erwiesen wurde, dass defekte Rohre auch in Wasserschutzgebiete unbedenklich sind, müssen sie als Bauernopfer herhalten.

Es gibt aber für alle noch Hoffnung, dass die Gerechtigkeit noch siegt.

Prozesse und weitere Proteste können das Blatt noch wenden.

Der Landtag war beeindruckt vom breiten Protest der Hausbesitzer und deligierte darum die Entscheidung an die Kommunen, so ein Kommentar in der "Kölnischen Rundschau" vom 28.02.2013.

Protest bringt also doch etwas.

Wehrt Euch also, wir haben eine echte Chance!

Jetzt beeindrucken wir die Kommunen mit unserem Protest, damit dieses Unrecht dorthin verschwindet wo es hingehört-auf die Müllkippe der Geschichte. Und bei den Landtagswahlen 2017 werben wir für einen Politikwechsel, damit wir endlich unser Ziel erreichen.

Hausbesitzern drohen Kosten bis zu 15.000 Euro für überflüssige (wissenschaftlich erwiesen!) Kanalsanierungen. Alleine die Dichtheitsprüfung kostet mehrere hundert Euro. Ein Milliardenreibach für die Kanalbranche!
Sie leugnet die Kosten, aber wir haben Belege über noch höhere Summen: http://wirsagennein.wordpress.com/2012/10/10/kanalsanierungen-diese-kosten-drohen-uns-wirklich/


Wir protestieren gegen ein Gesetz das im krassen Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen steht und bei dem wohl Manipulation durch die Kanalsaniererlobby der Wegbereiter ist.

Sie begann mit dem Instrumentalisieren der menschlichen Urangst vor verseuchtem Wasser,
ging weiter mit falschen Behauptungen, die gerne auch mal die Seismologie außer Acht ließen und soll mit dem "Sponsoring" der Kommunalpolitiker enden.

Es ist alles hier dokumentiert.

Dazu unser entschiedenes NEIN!


Hier die FAKTEN:

+ Unser TRINKWASSER ist NICHT gefährdet:

Prof. Dr.-Ing. Hartmut Hepcke:

“... Die Gefahr der Boden- oder Grundwasserverunreinigung, die von einer vermeintlichen Exfiltration von häuslichem Abwasser durch undichte Hausanschlussleitungen ausgehen soll, ist nicht existent und nicht nachweisbar.
Sie wurde vom Ministerium sowohl aus abwassertechnischer als auch ökologischer Sicht vollkommen falsch bewertet.

Mögliche durch undichte Hausanschlussleitungen eingetragene organische Verunreinigungen werden in unmittelbarer Nähe durch die Selbstreinigungskraft des Bodens eliminiert. Eine Gefahr für den den Boden und das Grundwasser besteht nicht."

Das Gleiche gilt auch für die Wasserschutzgebiete, das bestätigte 
Prof. Dr. Hepcke am 10.11.2012 bei einer Infoveranstaltung in Übach-Palenberg ausdrücklich!
http://www.alles-dicht-in-nrw.de/index.php/aktuell-informativ/90-referat-prof-hepcke-10-11-2012

Außerdem wurde die Unbedenklichkeit defekter Rohre in einem Pilotprojekt im Wasserschutzgebiet Köln-Höhenhaus nachgewiesen:

"Pilotprojekt Köln-Höhenhaus 7/2004-10/2005 (Abschlussbericht von 8/2007)
RWTH AC = wissenschaftlicher Beweis gegen angebliche Gefährdung oder gar Belastung:
Die Pilotstudie ist bei logischer Auswertung in Verbindung mit den dortigen
Trinkwasseranalysen ein eindeutiger wissenschaftlicher Nachweis der völlig ausreichenden bestimmungsgemäßen Funktionsdichte des dort erst in und ab 1965 errichteten öffentlichen und privaten Mischwasserkanals.
Von 1935 bis 1965 entsorgte man über Klärgruben. Es bestand bereits vor der Dichtheitsprüfung vollkommen ausreichende Funktionsdichte – also auch bereits bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem man den Kanal in unangetasteter Ruhe seine bestimmungsgemäße, baubehördlich genehmigte Aufgabe erledigen ließ. Es wurden DIN-genormte Tonrohre verlegt."

- Die Studie von Prof. Dr. Hepcke wird von mehreren wissenschaftlichen Analysen BESTÄTIGT!

- Eine Bestätigung durch eine Dissertation an der Universität Hamburg:

Titel der Dissertation:
"Auswirkungen undichter Grundleitungen mit häuslichem Abwasser auf Boden und
Grundwasser"
Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Naturwissenschaften im Fachbereich Geowissenschaften der Universität Hamburg vorgelegt von Robert Thoma aus Würzburg Hamburg 2011
https://ingesblog11.wordpress.com/2014/10/06/dissertation-auswirkungen-undichter-grundleitungen-mit-hauslichem-abwasser-auf-boden-und-grundwasser/
Leider gibt es nur diese Kurzfassung.

- Gefährdungspotential undichter Abwasserkanäle?

"Sie (Abwasserinhaltsstoffe) sind auf eine nur wenige Dezimeter Infiltrationsschicht beschränkt, im Grundwasser jedoch NICHT BELEGBAR !"
UBA-Gutachten - mit Hervorhebungen.pdf
Adobe Acrobat Dokument [790.2 KB]"
https://ingesblog11.wordpress.com/2015/02/03/gefahrdungspotential-undichter-abwasserkanale/

-  Das UMWELTBUNDESAMT:

"TRINKWASSER – Lebensmittel Nummer eins – ist „SEHR GUT“"
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/rund-um-trinkwasser
Falls dieser Link nicht mehr funktioniert, bitte beim Umweltbundesamt, Mediendatenbank recherchieren.

+ KEINE Gefahr für die STANDFESTIGKEIT des HAUSES:


"Durch Exfiltration infolge undichter Hausanschlussleitungen entsteht keine Gefahr für die Standfestigkeit des Bodens."

Prof.Dr.-Ing. Hartmut Hepcke in seiner Analyse:
"Über den Sinn und Unsinn der Dichtheitsprüfung und warum die Umsetzung scheitern muss"
Seite 13
https://ingesblog11.wordpress.com/2014/10/06/prof-hepckekeine-gefahr-fur-die-standfestigkeit-des-hauses/


+ Info Prof. Dr.-Ing.Hartmut Hepcke:

Er ist...
  • Professor an der Fachhochschule Münster im Fachbereich Energie · Gebäude · Umwelt
  • Mitglied im Sachverständigenausschuss "Sanitärausstattungsgegenstände" und "Entwässerungssysteme" des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin
  • Leiter der vom Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungsstelle für Abwassertechnik



+ Pflicht zum Kanal-TÜV gibt es nur in NRW    (Stand: Januar 2012)

Das gaben Abgeordnete der SPD und der Grünen am 26.01.2012 sogar noch ganz offen zu!

Diplomingenieur und Architekt Robert Horras:
"NRW ist das einzige Land auf der ganzen Welt, das, wie gestern  im Landtag von SPD und Grünen zu vernehmen, nicht nur einen Grundwasserschutz, sondern einen vorbeugenden Grundwasserschutz anstrebt"

+ Lasst Euch nichts von einer EU-Richtlinie erzählen-die GIBT ES NICHT:





+ Der Kanal-TÜV ist VERFASSUNGSWIDRIG:
 
Prof. Dr. jur. Stefan Muckel, einer der führenden Rechtsexperten in Deutschland:
"Die gesetzlichen Regelungen über die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen in § 61a LWG NRW sind in formeller Hinsicht verfassungswidrig."
Heft 1/2012 der Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblätter (NWVBl.)

Das gilt auch für das am 27.02.2013 verabschiedete Gesetz und für die Rechtsverordnung SüwVO Abw. vom 17.10.2013.
Beides verstößt genau wie § 61a LWG NRW gegen die Verhältnismäßigkeit und gegen das Übermassverbot.
.

+ Und dies noch:
- Viele wenn nicht alle Organisationen die eine angebliche Belastung des Grundwassers durch defekte Rohre festgestellt haben wollen, sind mit der Kanallobby verflochten oder beziehen ihre Infos vom IKT, ein von der Kanalwirtschaft finanziertes Institut.

- Die Wissenschaftler und Fachleute, die unsere Position bestätigen haben im Gegensatz zur Kanalsaniererbranche keinerlei wirtschaftliche Vorteile durch ihre Forschungsarbeiten.

- Kanalrohre sind zur Langlebigkeit bestimmt. Daher aus stabilen Material, das durch nichts weiter belastet wird als durch fließendes Wasser und natürlich Fäkalien, u.ä., aber durch nichts Hartes oder Scharfkantiges.
Kleinere Risse, wenn sie dann mal vorkommen, werden durch Verkieselung abgedichtet.
Verkieselung bedeutet, Kalk, Sand und ähnliches setzt sich in die Risse und dichtet sie dadurch ab.


+ Liste der Initiativen gegen den Kanal-TÜV:

- Info:
http://www.alles-dicht-in-nrw.de/

+ Kurzinfos "FAKTEN zum Kanal-TÜV"
Zusammenfassung zur schnellen Information, für Flyer und zum Ausdrucken für Menschen ohne Internet:
https://fgkt2014.wordpress.com/2015/02/03/fakten-zum-kanal-tuv/


Wir tragen unseren Protest auch in die reale Welt. Flyer für die Supermärkte NRW's:


http://s7.directupload.net/images/130109/s9chp3vc.jpg

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.